Schutz der persönlichen
Integrität Die
persönliche Integrität von Mitarbeitenden und Personen,
welche kirchliche Angebote nutzen, ist den Verantwortlichen
in der Kirchgemeinde und der Landeskirche wichtig. Der
Kirchenrat hat verschiedene Massnahmen zum Schutz vor
Grenzverletzungen wie sexueller Belästigung, Mobbing,
Diskriminierung oder Androhung von Gewalt ergriffen.
Führungspersonen der Gemeinden und der Kantonalkirche werden
für das Thema sensibilisiert und lernen, ihre Verantwortung
auch in diesem Bereich wahrzunehmen. Sollte es trotzdem zu
einer Grenzverletzung kommen, erhalten Betroffene rasch und
unkompliziert Beratung und fachliche Unterstützung.
Den Kontakt zu den
Vertrauenspersonen und weitere Informationen finden Sie über
folgenden Link:
https://gr-ref.ch/fileadmin/user_upload/gr-ref/Web/KIRCHE_PRAKTISCH/BUENDNER_KIRCHE/Schutz_Integritaet__Merkblatt.pdf |